Reise- und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Vertragsbedingungen erläutern die Rechte und Pflichten zwischen dem Passagier / Reisenden und LOGISTUR. Bei der Registrierung oder beim Kauf unserer Touren wird festgelegt, dass der Kunde alle Bestimmungen und den Inhalt der AGB zur Kenntnis nimmt und sich mit seiner Unterschrift einverstanden erklärt diese/n zu berücksichtigen. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Für die Webseite, Programme, Touren und Ausflüge, die veröffentlicht sind, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "Logistur", der Airlines, der Hotels und anderen Unternehmen, die an der Realisierung Ihrer Reise beteiligt sind. Die veröffentlichten Informationen auf dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Genehmigung nicht vervielfältigt werden. Allerdings ist der Endbenutzer (der Reisende) frei, Informationen für die Planung und Durchführung einer privaten Reise zu entnehmen. LOGISTUR ist jedoch nicht für die Richtigkeit/ Aktualität der Informationen auf den verlinkten Seiten, die auf der Webseite zu finden sind, verantwortlich.
1) Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung, die mündlich bzw. fernmündlich oder schriftlich per Post, per Telefax und per Internet vorgenommen werden kann, bietet der Reiseinteressent LOGISTUR den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, aller für die betreffende Reise maßgeblichen Hinweise und Erklärungen sowie dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der LOGISTUR vor, an das sie für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Anmelder das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig, auch durch Leistung der Anzahlung oder Restzahlung, annehmen und der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande.
1.3. Für die Vertragspflichten mit angemeldeter Personen hat der Reisegast wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2) Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Eine Erhöhung nach Vertragsschluss ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
3) Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden Sie unverzüglich unterrichtet. Eine Liste der von der EU als nicht sicher eingestuften Luftfahrtunternehmen ist hier abrufbar: air-ban.europa.eu.
4) Leistungsänderungen
Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute oder Hotels) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit sie für den Reisenden zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Hierüber wird der Reisende unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
5) Pass und Visumfordernisse, gesundheitpolizeiliche Vorschriften
5.1 LOGISTUR informiert deutsche Staatsangehörige, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
5.2 Für die Einhaltung aller für die Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde, der im Besitz eines gültigen Ausweises (Bundespersonalausweis, Reisepass) - evtl. mit Visum - sein muss, selbst verantwortlich. Alle Nachteile (z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten), die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Logistur bedingt sind.
6) Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter// Haftung des Touristik Unternehmens
6.1 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung von Logistur nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Logistur ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält LOGISTUR den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst
6.2 Haftung des Touristik-Unternehmens
LOGISTUR garantiert eine Einhaltung aller aufgeführten Reiseprogramme und Dienstleistungen, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen als Organisator und Vermittler zwischen den Reisenden und den verschiedenen Anbietern (Reisebüros, Transportunternehmen, Hotels und Restaurants, etc..) tätig ist und daher keine Verantwortung für Fehler in der Erbringung von Dienstleistungen des Anbieters oder für unvorhersehbare Vorfälle / höhere Gewalt trägt. Ungeachtet dessen bemüht sich LOGISTUR um eine Einhaltung der rechtzeitigen Erbringung von Dienstleistungen seitens der Anbieter.
7) Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzteilnehmer
Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei LOGISTUR. Es wird ausdrücklich empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2. LOGISTUR stehen im Falle des Rücktritts oder des Nichtantritts der Reise durch den Reisegast die folgenden, zeitlich gestaffelten pauschalen Entschädigungen als Ersatz für Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen zu. Bei deren Bemessung sind ersparte Aufwendungen und die teilweise mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt: bis 40 Tage vor Reiseantritt 20% vom 39. bis 20. Tag vor Reiseantritt 40% vom 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 80% danach 100%. Darüber hinaus kann LOGISTUR vom Kunden im Falle eines Rücktritts die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Bei Annullierungen von Flügen, Galapagosreisen, Fluss/Seekreuzfahrten, Leistugen im Nationalpark Torres el Paine oder Macchu Piccu, Expedtionen etc. gelten die Annullationsbedingungen der jeweiligen finalen Leistungsträger.
7.3. Werden auf Ihren Wunsch nach Buchung des Landprogramms für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so wird für eine solche Umbuchung, falls diese möglich ist, bis zum 30. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr von USD 50,- für jeden Umbuchungsvorgang fällig. Spätere Umbuchungswünsche sind nur in Form eines Rücktritts vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Bei Flugbuchungen sind Änderungen je nach Tarif evtl. mit höheren Kosten verbunden oder gar nicht möglich.
7.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisegast verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle an der Reise teilnimmt und in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Hierdurch entstehende zusätzliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden, mindestens jedoch wird eine Gebühr von 50,- USD fällig. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Reisegast haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehende Mehrkosten. LOGISTUR kann einem solchen Wechsel widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Anforderungen der Reise nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
8) Bezahlung
8.1. Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung an LOGISTUR zu überweisen. Bei Flugbuchungen ist der gesamte Flugpreis sofort fällig. Die Restzahlung des Reisebetrages ist 30 Tage vor Abreise zu überweisen.
8.2. Soweit LOGISTUR zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Reisegastes auf Aushändigung der Reiseunterlagen, bzw. Inanspruchnahme der vereinbarten Reiseleistungen.
8.3. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Zusendung der Reisebestätigung sofort fällig.
9) Reise - Rücktrittversicherung
Eine Reise-Rücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise über LOGISTUR abgeschlossen werden sollte. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Abschluss bis spätestens 21 Tage nach Reisebuchung erfolgen muss. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn) muss der Abschluss sofort bei Buchung erfolgen. Unser Partner für die Reise-Rücktrittskostenvericherung und das Versicherungspaket ist die Hanse Merkur. Wir empfehlen Ihnen unbedingt eine Auslandkrankenversicherung diese können Sie auch über Hanse Merkur buchen.
10) Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Reisebuchung und dem Versand von Unterlagen erfassten Daten werden ausschließlich intern zur Kundenbetreuung und zur ordnungsgemäßen Durchführung der Reise verwendet. Sämtliche personenbezogenen Daten, die der Reisegast LOGISTUR zur Abwicklung seiner Reise zur Verfügung stellt, werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
11) Aufhebung des Vertrages wegen Höhrere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert oder gefährdet, so kann der Reisevertrag sowohl von LOGISTUR als auch vom Reisegast gekündigt werden. Im Fall einer solchen Kündigung kann LOGISTUR für alle bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Logistur ist in diesem Fall verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere bezieht sich dies auf die Rückbeförderung des Reisegastes, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Seiten je zur Hälfte zu tragen. Sonstige Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisegastes.
12) Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von LOGISTUR zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. LOGISTURbezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an LOGISTUR zurückerstattet worden sind.
Impressum
Sitz:
Logistica y Turismo Ltda.
Logistur
Bandera 537/ of. 43
Santiago de Chile
Steuernummer (Chile) RUT: 52.005.434-0
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